Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Psychologische Beratung  und Coaching

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischen Beratung und Coaching  als  Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/ Klientin das generelle Angebot, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Psychologische Beratung und Coaching) annimmt. Dazu gehören Übungen und Methoden aus der Psychologischen Beratung und des Coaching im Prozess der Selbsterfahrung als Prozessbegleitung.

3) Frau Yvonne Müller ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn Sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch  für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Yvonne Müller erbringt ihre  Dienste gegenüber dem/der Klient/ Klientin in der Form, dass sie Ihre  Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Yvonne Müller ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klienten/ Klientin entsprechen, sofern der/die Klient/ Klientin  hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klient/ Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten psychologischen Beratung, Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht das  Herbeiführen eines bestimmten Ziels des/der Klient/ Klientin.

Soweit der/die Klient/ Klientin.die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht/trainiert werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

1) Psychologische Beratungsarbeit und Coaching ist keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf Frau Yvonne Müller gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Sie  darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.

2) Psychologische Beratungsarbeit und Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Klient/ Klientin trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht Frau Yvonne Müller, genießen die Klienten/ Klientinnen. keinen Versicherungsschutz durch Sie.

§ 3 Mitwirkung des/ der Klient/ Klientin.

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/ Klientin nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klient/ Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. eine Yoga Session wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klient/ Klientin bestimmend sein.

3) Frau Yvonne Müller ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/ Klientin die Beratungs-,

Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

Auch der/die Klient/ Klientin  hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

§ 4 Honorar

1) Frau Yvonne Müller hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Frau Yvonne Müller und dem/der Klient/ Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste von Frau Yvonne Müller aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind vor jedem Termin von dem/der Klient/ Klientin zu bezahlen. 

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/ Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/ Klientin  48  Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Klient/ Klientin nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/ Klientin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Yvonne Müller behandelt die Daten des/der Klient/ Klientin vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klient/ Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klient/ Klientin. 

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn Yvonne Müller  aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Klient/ Klientin steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Klient/ Klientin  ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt Frau Yvonne Müller dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.